Grillplatz Zangenrausch

 

MERKBLATT
für die Benutzung des Grillplatzes und der Grillhütte in Ehringshausen


1. Bei Übernahme der Grillhütte ist eine Kaution von 30,00 Euro und eine Hüttenmiete von 21,00 Euro zu entrichten.

2. Die Kaution wird bei Übergabe der Grillhütte (in einwandfreiem Zustand) zurückerstattet.

3. Alle Gegenstände der Grillhütte sind aus einer Inventarliste ersichtlich.

4. Die Nebenkosten für Beleuchtung, Heizung pp., sind mit dem Hüttenwart direkt nach der Veranstaltung abzurechnen.

5. Wenn keine besondere Regelung vereinbart wird, ist die Hütte einschl. aller benutzten Gegenstände (Gläser, Geschirr, Tische, Stühle, Theke) bis zum nächsten Tag (12.00 Uhr) in einwandfrei-sauberem Zustand (Hüttenboden feucht gereinigt) zu übergeben.

6. Der Wasserbehälter in der Grillhütte ist nach der Benutzung vollständig zu entleeren.

7. Die Außenanlage einschließlich Feuerstelle ist von Unrat zu reinigen und alle Abfälle sind auf eigene Kosten zu beseitigen. Nach Möglichkeit sollte auf die Verwendung von Einweggeschirr verzichtet werden!

8. Für alle Gegenstände, welche durch Dritte beschädigt oder entwendet werden, haftet der Mieter. (Hierzu gehören ebenso die Außenanlage mit Bäumen, die Grillanlage, der Zaun zum Wasserbehälter und die Absperrung des Parkplatzes).

9. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

10. Beanstandete Gegenstände sind innerhalb von 5 Tagen nach der Beschädigung im Vergleichswert vom Mieter zu reparieren oder neu zu beschaffen. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält es sich der Vermieter vor, diese Beanstandungen auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.

11. Das Befahren mit Fahrzeugen ist für sämtliche Grünflächen verboten.

12. Die Fahrzeuge dürfen nur vor der Absperrung geparkt werden.

13. Im Sinne des Umweltschutzes ist Lärm zu vermeiden. Musikalische Darbietungen dürfen nur Innerhalb der Grillhütte in "Zimmerlautstärke" erfolgen. Die Übertragung mit Lautsprechern bzw. Verstärkeranlagen außerhalb der Gnllhütte, kann nur als Ausnahme mit schriftlicher Genehmigung des Gemeindevorstandes geschehen.

14. Weitere Aufbauten auf dem Grillplatz, wie z. B. Zelt, Pavillons etc., sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Gemeindevorstandes zulässig.

15. Weisungen des Hüttenwartes sind zu befolgen. Bei grober Missachtung des Merkblattes behält sich der Gemeindevorstand vor, den Mieter bzw. die teilnehmende Gruppe von der zukünftigen Nutzung eines Grillplatzes in der Gemeinde Ehringshausen auszuschließen.

Gemeinde Ehringshausem
der Gemeindevorstand